Leistungen


Die Aufgaben in der Immobilienverwaltung sind vielfältig und gliedern sich in kaufmännische, technische, rechtliche und organisatorische Teilbereiche.

Während die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dabei den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEigG) und der jeweiligen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung unterliegt, werden die Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der Sondereigentums- und Mietverwaltung partnerschaftlich in Verträgen vereinbart. Letzteres gilt auch für individuelle Beratungs- und Serviceleistungen.