Sondereigentumsverwaltung


Für die Verwaltung des Sondereigentums an einer Wohnung oder des Sonderreigentums an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (sog. Teileigentum; i. d. R. gewerblich genutzte Einheiten) ist die jeweilige Eigentümerpartei selbst verantwortlich. Zu ihrer Entlastung kann diese die Verwaltung ihres Sondereigentums an ein externes Dienstleistungsunternehmen übertragen. In einem entsprechenden Vertrag lassen sich die gewünschten Leistungen je nach Bedarf der Eigentümerpartei individuell vereinbaren.

 

Dabei erheben die im Folgenden aufgeführten Leistungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Leistungen vor Abschluss eines Mietvertrages
    • Schalten von Wohnungs- bzw. Gewerberaumanzeigen
    • Akquisition und Prüfung von Mietinteressenten
    • Durchführung von Besichtigungsterminen
    • Vermittlung von Mietverträgen
  • Leistungen während eines laufenden Mietverhältnisses
    • Übergabe der Wohnung/der Gewerbeeinheit mit Erstellen eines Übergabeprotokolls
    • Überwachung der Mietzahlungen
    • Mahnwesen bei Verzug der vertraglich vereinbarten Mietzahlung
    • Erstellen der jährlichen Nebenkostenabrechnung
    • Mietpreisanpassungen
    • Überwachung regelmäßiger Wartungsarbeiten
    • Beendigung des Mietverhältnisses / Entgegennahme von Kündigungen
  • Leistungen nach Beendigung  eines Mietverhältnisses
    • Wohnungs-/Gewerberaumabnahme mit Erstellen eines Übergabeprotokolls und Festhalten der Verbrauchszählerstände
    • Veranlassen von Reparaturarbeiten nach Absprache mit der Vermietungspartei
    • Veranlassen von Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen nach Absprache mit der Vermietungspartei
    • Kontrolle und Abnahme von Handwerkerleistungen
  • Leistungen beim Verkauf Ihres Sondereigentums
    • Vermarktung Ihrer Wohnung oder Ihrer Gewerbeeinheit in gängigen Print- und Online-Medien
    • Akquise und Prüfung von Kaufinteressenten/-innen
    • Durchführung von Besichtigungsterminen
    • Vermittlung von Kaufverträgen und Vorbereitung von Notarterminen

Gerne erstelle ich Ihnen für die Verwaltung Ihres Sondereigentums ein bedarfgerechtes Angebot.

Bitte rufen Sie mich an oder senden Sie mir Ihre Anfrage per Post, per E-Mail oder über das Kontaktformular.