Für die Verwaltung des Sondereigentums an einer Wohnung oder des Sonderreigentums an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes (sog. Teileigentum; i. d. R. gewerblich genutzte Einheiten) ist die jeweilige Eigentümerpartei selbst verantwortlich. Zu ihrer Entlastung kann diese die Verwaltung ihres Sondereigentums an ein externes Dienstleistungsunternehmen übertragen. In einem entsprechenden Vertrag lassen sich die gewünschten Leistungen je nach Bedarf der Eigentümerpartei individuell vereinbaren.
Dabei erheben die im Folgenden aufgeführten Leistungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gerne erstelle ich Ihnen für die Verwaltung Ihres Sondereigentums ein bedarfgerechtes Angebot.
Bitte rufen Sie mich an oder senden Sie mir Ihre Anfrage per Post, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Dr. Ursula Wengler-Becker
Lehrer-Wagner-Str. 13
55278 Selzen
Telefon: 06737-711358
Telefax: 06737-711359
E-Mail: info[at]hausverwaltung-wengler-becker.de
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Selzen liegt südlich von Mainz
in der Region Rheinhessen
im Landkreis Mainz-Bingen und
gehört zur Verbandsgemeinde Rhein-Selz
mit Verwaltungssitz in Oppenheim.