Auf Anfrage werde ich Ihnen ein individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot erstellen, sei es
Zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Klärung offener Fragen wird vor Abgabe eines Angebotes in der Regel ein Ortstermin vereinbart.
Vor Abgabe eines Angebotes zur WEG- bzw. Mietverwaltung sind im Vorfeld u. a. folgende Fragen zu klären:
Das Angebot zur WEG-Verwaltung gliedert sich in Grundleistungen und Besondere Leistungen. In den Grundleistungen sind alle Verwaltungsleistungen enthalten, die zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten eines bestellten Verwalters gemäß WoEigG gehören. Darüber hinausgehende Leistungen können entweder fester Vertragsbestandteil werden oder aber nach Bedarf hinzugebucht werden.
Über die Bestellung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 WoEigG mit Stimmenmehrheit. Dabei darf die erste Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum auf höchstens drei Jahre, danach auf fünf Jahre vorgenommen werden (vgl. § 26 Abs. 1 S. 2 WoEigG). "Die wiederholte Bestellung ist zulässig; sie bedarf eines erneuten Beschlusses der Wohnungseigentümer, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit gefaßt werden kann" (§ 26 Abs. 2 WoEigG).
Nach der Verwalterbestellung erfolgt die Annahme des Angebotes durch die Gegenzeichung des Verwaltungsvertrages durch ein Mitglied der WEG, das als Vertreter/-in der WEG per Mehrheitsbeschluss bevollmächtigt wurde.
Gerne erstelle ich Ihnen einen Angebot nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
Bitte rufen Sie mich an oder senden Sie mir Ihre Anfrage per Post, per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Dr. Ursula Wengler-Becker
Lehrer-Wagner-Str. 13
55278 Selzen
Telefon: 06737-711358
Telefax: 06737-711359
E-Mail: info[at]hausverwaltung-wengler-becker.de
Internet: www.hausverwaltung-wengler-becker.de
Selzen liegt südlich von Mainz
in der Region Rheinhessen
im Landkreis Mainz-Bingen und
gehört zur Verbandsgemeinde Rhein-Selz
mit Verwaltungssitz in Oppenheim.